Blizzard unterzeichnet Unterlassungserklärung
Der Start von Diablo 3 ist alles andere als glatt verlaufen. In den ersten Tagen kam es immer wieder zu technischen Problemen, sodass ein Einloggen oft nicht möglich war. Nicht nur der Multiplayer-Modus, sondern auch der Single-Players Modus läuft komplette über das Battle.net. Ein Account im Battle.net, sowie eine ständige Internetverbindung sind für Diablo 3 Voraussetzung. Dies wurde jedoch auf der Spieleverpackung nicht gekennzeichnet. Blizzard hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale nun reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit hat sich Blizzard dazu verpflichtet bis spätestens zum 1. April 2013 die erforderlichen Hinweise auf den Spieleverpackungen zu versehen.
Möglicherweise flattert Blizzard bald eine weitere Abmahnung ins Haus. Wie auf der Seite Surfer haben Rechte nachzulesen ist, sind Blizzard-Spieler auf den Battle.net Account gekoppelt. Ein Weiterverkauf ist dadurch nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Betreiber der Steam-Plattform wurde aufgrund seiner AGBs deswegen bereits abgemahnt.
Quelle: Surfer haben Rechte
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